Freizeitwerk Bräuningshof
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung über das Buchungssystem auf der Webseite www.freizeitwerk-online.de kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Buchenden und dem Verein.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet bei kostenpflichtigen Veranstaltungen zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
Anmeldeschluss für alle Veranstaltungen ist spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
Freizeitwerk Bräuningshof
Bezahlung
Einmalige Veranstaltungen: Zahlung durch Überweisung
Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung fällig. Der Buchende erhält eine Bestätigungsmail mit Zahlungsaufforderung.
Erst mit vollständigem Zahlungseingang per Banküberweisung ist die Buchung abgeschlossen. Der Vertrag kann vom Verein storniert werden, sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen. Der Verein behält sich vor Stornogebühren zu erheben.
Kurse: Zahlung durch Lastschrifteinzug
noch in Arbeit
Ausnahmefall Nachmeldungen: Bezahlung über die Veranstaltungsleitung
In Ausnahmefällen sind Nachmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist möglich, allerdings nur nach persönlicher Absprache mit der Veranstaltungsleitung. Die Abwicklung der Bezahlung erfolgt in diesem Fall direkt über die Veranstaltungsleitung (per Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn) als Vertretung des Freizeitwerks.
Freizeitwerk Bräuningshof
Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühr kann sich zusammensetzen aus: dem Veranstaltungsentgelt und gegebenenfalls einer ausgewiesenen Materialpauschale.
Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen ergeben sich aus den Angaben im Buchungssystem und der Veranstaltungsausschreibung auf der Webseite.
Änderungen aus organisatorischen Gründen, zum Beispiel bei Terminen, Orten oder Veranstaltungsleitung bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Für Kurse gilt:
noch in Arbeit
Freizeitwerk Bräuningshof
Teilnahmevoraussetzungen
Der Verein behält sich vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, wenn zwingende Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, die entweder in den AGB oder im Buchungssystem und der Veranstaltungsausschreibung auf der Webseite aufgeführt sind.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Dies gilt insbesondere für:
Vereinsmitgliedschaft
Personen, die zum Zeitpunkt der Buchung keine Mitglieder des Vereins sind, können an Veranstaltungen nur teilnehmen, wenn sie spätestens zu Veranstaltungsbeginn eine der folgenden Optionen wählen:
eine Tagesmitgliedschaft über das Buchungssystem abschließen (auch hier Anmeldeschluss 72 Stunden vorher) oder
eine Beitrittserklärung zum Verein ausfüllen.
Ohne eine gültige Mitgliedschaft – sei es in Form einer Tages- oder regulären Mitgliedschaft – ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
Veranstaltungen mit Begleitpflicht
Bei Veranstaltungen, bei denen für Kinder in einer bestimmten Altersgruppe die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person verpflichtend ist, ist dies in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich angegeben. Die Teilnahme ist dann nur gemeinsam mit der Begleitperson möglich. Sollte die Begleitperson zusätzliche Kosten verursachen, so behalten wir uns vor, hierfür einen Geldbetrag zu erheben.
Veranstaltungen mit Altersbeschränkungen
Im Buchungssystem und oder bei der Veranstaltungsausschreibung aufgeführte Altersangaben sind bindend. Teilnehmende, die nicht den Anforderungen entsprechen, können ausgeschlossen werden. Kosten werden nicht zurückerstattet. Es gilt das Alter bei Veranstaltungsbeginn.
Freizeitwerk Bräuningshof
Buchungscodes
Beim Einlösen von Buchungscodes über das Buchungssystem gilt:
Buchungscodes sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie sind nur dann gültig, wenn sie vom Verein ausdrücklich an die betreffende Person und für den konkreten Buchungszweck vergeben wurden.
Bei zugangsbeschränkten Veranstaltungen ist ein gültiger Buchungscode zwingend erforderlich. Auch wenn das Buchungssystem eine automatische Buchungsbestätigung inklusive Zahlungsaufforderung versendet, kommt die Buchung nur mit einem gültigen Zugangscode wirksam zustande.
Buchungen mit ungültigen oder unberechtigten Buchungscodes, insbesondere bei zugangsbeschränkten Veranstaltungen, können durch den Verein storniert und aus dem Buchungssystem entfernt werden – auch ohne gesonderte Benachrichtigung.
Sollte infolge einer fehlerhaften oder fehlenden Eingabe eines Buchungscodes eine fehlerhafte Zahlung erfolgen, besteht ein Anspruch auf Erstattung.
Freizeitwerk Bräuningshof
Übertragbarkeit der Buchung
Die Buchungen sind grundsätzlich nicht personalisiert und können – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – auf Dritte übertragen werden.
Normalfall: Veranstaltungen ohne personalisierte Buchung
Eine Person ist dazu berechtigt mehrere Plätze in einer Veranstaltung zu buchen, sofern es sich dabei um Buchungen für verschiedene Familienmitglieder handelt.
Übertragbarkeit: In Ausnahmefällen, wie bei kurzfristiger Erkrankung, kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. Dies muss der Veranstaltungsleitung zu Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Auch hier gelten alle Regeln zu den Teilnahmevoraussetzungen.
Ausnahme: Kurse und andere Veranstaltungen mit personalisierter Buchung
noch in Arbeit
Freizeitwerk Bräuningshof
Vertragsänderungen
Nach Zustandekommen des Vertrags können Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen eintreten.
Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen und Bestimmungen:
Vertragsänderung durch den Buchenden
Es besteht kein Widerrufsrecht nach $312 BGB („Fernabsatzgesetz“), da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Ein Rücktritt ist bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich, aber nur unter den folgenden Bedingungen:
Alle Rücktritte müssen per E-Mail an mail@freizeitwerk-online.de beim Verein eingehen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs beim Verein. Eine Abmeldung bei der Veranstaltungsleitung oder ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt weniger als sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bleibt die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, es wird bei Workshops ein geeigneter Ersatz-Teilnehmender gestellt. Auch für Ersatz-Teilnehmende gelten alle in den AGB aufgeführten Regeln zu Teilnahmevoraussetzungen.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung. Das gilt auch bei plötzlicher Erkrankung.
Vertragsänderung durch den Verein
Kurzfristige Änderungen des Raumes, der Veranstaltungsleitung oder der Veranstaltungsdaten sind vorbehalten und werden zeitnah bekannt gegeben.
KLEINGRUPPENTARIF
Werden aufgrund einer zu geringen Teilnehmendenzahl die Dauer der Veranstaltung verkürzt oder die Teilnahmegebühr erhöht (z.B. durch Vereinbarung eines Kleingruppentarifs), verliert der ursprünglich geschlossene Vertrag seine Gültigkeit. In diesem Fall wird ein neuer Vertrag angeboten. Buchenden, die mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sind, wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Sollte bei Kursen vorher schon ein Termin stattgefunden haben, dann wird nur die Teilnahmegebühr für die weiteren Termine anteilig erstattet.
Der Kleingruppentarif wird festgelegt:
– Bei Workshops spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
– Bei Kursen spätestens am zweiten Kurstermin
Vertragsänderung durch die Veranstaltungsleitung
Nebenabreden mit Teilnehmenden zu einer Buchung z.B. durch Abweichung von Inhalten der Veranstaltungsausschreibung oder Angaben im Buchungssystem sind nur wirksam, wenn sie auch schriftlich in der Vereinbarung über diese Veranstaltung zwischen Verein und Kursleitung festgehalten und außerdem dem Teilnehmenden vom BGB-Vorstand bestätigt werden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schriftliche Vereinbarungen in der Vereinbarung über diese Veranstaltung zwischen Verein und Kursleitung gehen diesen AGB vor und sind maßgeblich auch für die Vertragsbeziehung zwischen Buchendem und Verein.
Mündliche Absprachen oder Zusagen zwischen Veranstaltungsleitung und Teilnehmenden haben keine rechtliche Gültigkeit ohne Bestätigung durch den BGB-Vorstand.
Bei Unklarheiten bitten wir, umgehend eine der drei BGB-Vorstände zu kontaktieren oder eine Mail an
mail@freizeitwerk-online.de zu schreiben, damit der Sachverhalt so schnell wie möglich und möglichst vor Veranstaltungsbeginn geklärt werden kann.
Absage der Veranstaltung durch den Verein
Der Veranstalter ist berechtigt, aus zwingenden Gründen abzusagen oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z.B. auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Teilnehmenden, bei Krankheit der Veranstaltungsleitung oder auch dann erfolgen, wenn die erforderliche Mindestanzahl der Teilnehmenden nicht erreicht wird.
Wenn Buchende die Teilnahmegebühr schon bezahlt haben, wird diese vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Freizeitwerk Bräuningshof
Hausrecht
Der Verein übt in den Veranstaltungsräumen während der Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus. Teilnehmende oder sonstige anwesende Personen, die den Ablauf der Veranstaltung stören oder Weisungen nicht folgen, können ausgeschlossen werden. Eine Erstattung erfolgt nicht.
Freizeitwerk Bräuningshof
Fotografieren, Urheberrecht und Nutzung von Werken
Das Fotografieren ist ausschließlich für eigene Werke gestattet. Werke anderer Teilnehmender dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung fotografiert werden.
Das erkennbare Fotografieren von Personen ist nur mit deren Zustimmung bzw. bei Kindern mit der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
Audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lernmaterial darf ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden.
Freizeitwerk Bräuningshof
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung, die das Merkzeichen „B“ in ihrem Schwerbehindertenausweis führen, sind dazu berechtigt, eine Assistenzkraft zu den gebuchten Kursen mitzubringen. Diese Assistenzkraft zählt nicht zu den teilnehmenden Personen, sie hat für die Begleitung der Person mit Behinderung kein Entgelt zu entrichten und sie muss keine anderen Teilnahmevoraussetzung erfüllen (z.B. Vereinsmitgliedschaft).
Als Nachweis der Berechtigung ist auf Verlangen der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Freizeitwerk Bräuningshof
Datenschutzbestimmungen
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Vereins in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website:
DatenschutzFreizeitwerk Bräuningshof
Haftung
Die Haftung des Vereins richtet sich nach den Regelungen der Vereinssatzung und Vereinsordnung in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website:
Vereinssatzung VereinsordnungDer Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Gegenstände. Das Mitbringen von persönlichen Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Auch für mitgebrachte Maschinen und Material für die Veranstaltung übernimmt der Verein keine Haftung.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage sind.
Der Verein unterhält eine Vereins-Haftpflichtversicherung, deren Police und Leistungsübersicht jederzeit eingesehen werden können. Für durch aktuell bestehende Versicherungen des Vereins nicht abgedeckte Risiken und Schäden haften Verein und Vorstand nicht.
Alle diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung.
Freizeitwerk Bräuningshof
Verantwortlichkeitsausschluss für freie Meinungsäußerung
Der Verein öffnet sein Programm im Rahmen des Möglichen einer Vielfalt öffentlich geäußerter Meinungen und Standpunkte. Die Veranstaltungsleitungen vertreten ihre jeweiligen Auffassungen eigenverantwortlich. Die in Veranstaltungen geäußerten Meinungen geben nicht zwingend die Auffassung des Vereins wieder. Der Verein stellt lediglich sicher, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
Der Verein kooperiert mit Dritten. Die Kooperationspartner vertreten ihre jeweiligen Auffassungen eigenverantwortlich. Die von Kooperationspartnern geäußerten Meinungen geben nicht zwingend die Auffassung des Vereins wieder. Das gilt auch für Sponsoren und für verlinkte Webseiten.
Freizeitwerk Bräuningshof
Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinflusst.
An deren Stelle tritt jene wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die beide Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins.